Strahlende Kinderaugen an Weihnachten – was kann es schöneres geben?
Die Vorfreude auf das Fest und die Spannung beim Auspacken eines schönen Geschenkes gehören zu den schönen Momenten im Kindesalter. Doch leider ist das in vielen Familien nicht immer so leicht umsetzbar. Auch in Marten gibt es Familien, bei denen das Geld kaum mehr als zum Lebensunterhalt ausreicht und das Geld für ein Weihnachtsgeschenk fehlt.
Die Nachbarschaftshilfe „Marten aktiv“ e.V. initiiert deshalb in Kooperation mit Martener Vereinen und Unternehmen in der Vorweihnachtszeit eine Wunschbaum-Aktion für Kinder aus Marten im Kindergarten- und Grundschulalter aus Familien mit geringen Einkommen. Damit jedes Kind an Weihnachten ein Geschenk zum Auspacken hat.
Wunschbaum - Nachbarschaftshilfe
Und so geht's:
1.) Einfach zwischen dem 22. November und 17. Dezember 2021 einen Wunschstern des Wunschbaums bei REWE Nolte (Germaniastr. Ecke Martener Str.) abnehmen und den Wunsch erfüllen. Das entsprechende Geschenk und den Wunschstern bis zum 17. Dezember 2021 unverpackt bei REWE wieder abgeben.
2.) Oder Sie überweisen eine beliebig hohe Spende an uns und wir besorgen ein oder mehrere Geschenke für Sie.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Marten aktiv e.V.
IBAN: DE68 4416 0014 6615 6817 00
Verwendungszweck:
SPENDE WUNSCHBAUM 2021
Bei Angabe der Adresse oder kurze Info per Mail an
info@marten-aktiv.de übersenden wir Ihnen gerne eine personalisierte Zuwendungsbescheinigung.
3.) Alternativ zur Überweisung ist auch der Erwerb von Geschenkkarten für je 25,00 Euro bei folgenden Unternehmen möglich.
- LOTTO TOTO Jürgen Glasebach, Martener Straße 329
- Haarstudio Goldene Finger, Schulte-Heuthaus-Straße36-38
- REWE-Markt Nolte, Germaniastraße 37
- Ardey Apotheke, In der Meile 2
- Apotheke an der Wasserburg, An der Wasserburg 33
- Steuerberaterkanzlei Schöbel PartG, Martener Straße 348
oder
Nachbarschaftshilfe „Marten aktiv“ e.V., In der Meile 1a
0231/5869 0610
Die Geschenkkarte gilt als Spendenbeleg gegenüber dem Finanzamt. Auf Wunsch kann dieser gegen eine personalisierte Zuwendungsbescheinigung eingetauscht werden.
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